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Geschichte der Gleichstellung

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.”

Die Geschichte der Gleichstellung beginnt mit den Forderungen nach vollen Bürgerrechten für Frauen während der Französischen Revolution. Meilensteine auf dem Weg ins 21. Jahrhundert sind gesetzliche Errungenschaften wie das Wahlrecht in Deutschland (seit 1918), die grundgesetzliche Verankerung des Satzes „Männer und Frauen sind gleichberechtigt” in Artikel 3, der 1957 ein entsprechender Passus im Bürgerlichen Gesetzbuch folgt, oder die Verordnung über die Wahl von Frauenbeauftragten in Dienststellen des Bundes (1994).

Noch im 20. Jahrhundert glaubte man, die rechte Gehirnhälfte von Frauen sei anders strukturiert, weswegen sie weniger fähig zu räumlichem Denken seien – eine der vielen stereotypen Vorstellungen, die lange den Ausschluss von Frauen aus weiten Teilen des Wissenschaftssystems begünstigten und sich bis heute hartnäckig halten. Im deutschen Sprachraum wurde Frauen der Zugang zu Universitäten und zum sogenannten „Frauenstudium” erst Anfang des 20. Jahrhunderts gewährt. An allen Hochschulen in Deutschland zusammengenommen studierten 1913 gerade einmal 3.900 Studentinnen. Das waren 4,3% aller Studierenden. Die erste ordentliche Professorin wurde am 12. März 1923 Margarete von Wrangell an der Universität Hohenheim. Seit 50 Jahren schreibt die Universität Bielefeld mit an einer Geschichte, die darauf hinwirkt, die grundgesetzliche Zusage im Hochschulalltag umzusetzen.


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