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    Blinder Studierender auf dem Campus der Universität Bielefeld
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Promotionsförderung für schwerbehinderte Nachwuchswissenschaftler*innen an der Universität Bielefeld

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Information und Kontakt

Für die Schwerbehindertenvertretung: Michael Johannfunke, sbv@uni-bielefeld.de, 0521/106-4201

Für das Personaldezernat: Sabine Wostbrock, sabine.wostbrock@uni-bielefeld.de, 0521/106-6892

Für die ZAV Bonn: Torsten Prenner, zav.sbakademiker@arbeitsagentur.de

Beantragung

Insgesamt stehen jährlich sechs Fördermöglichkeiten à 32.5% einer E13-Stelle aus dem Förderprogramm zur Verfügung. Die Förderungen werden nach der Reihenfolge der eingegangen Anträge vergeben, bis alle Mittel für das jeweilige Jahr verplant sind.

Der Antrag auf die Bereitstellung von Mitteln aus dem Förderprogramm zur Finanzierung einer 32,5% wiss. Mitarbeiter*innenstelle wird formlos über den*die Dekan*in (digital) an das Personaldezernat gerichtet. Die Schwerbehindertenvertretung erhält eine (digitale) Kopie des Antrags zur Kenntnisnahme. 

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

  • ein Lebenslauf des*der Bewerber*in
  • ein Nachweis über die Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung (Kopie oder Scan des SB-Ausweises bzw. Feststellungs- und Gleichstellungsbescheid)
  • eine Darstellung des Forschungsvorhabens
  • ein Arbeitsplan, aus dem sich die Zielstellung, die notwendigen Vorarbeiten und eine realistische Zeitplanung ergeben
  • eine gutachterliche Stellungnahme des*der betreuenden Hochschullehrer*in. Die Stellungnahme muss eine Einschätzung zu der voraussichtlichen Dauer des Promotionsvorhabens enthalten.
  • die Angabe, dass die zweite Hälfte der Stellenfinanzierung (32,5% E13-wiss. Mitarbeiter*innenstelle) für die Dauer der Förderung durch die jeweilige Fakultät oder wissenschaftliche Einrichtung getragen werden kann und auch verbindlich getragen wird
Universität Bielefeld
© ZAB - Universität Bielefeld

Die Universität Bielefeld setzt sich nachdrücklich dafür ein, dass schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen eingestellt werden. Dennoch erfüllt sie derzeit nicht den gesetzlich normierten Auftrag, auf 5% der vorhandenen Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Insbesondere im wissenschaftlichen Bereich liegt die Beschäftigungsquote deutlich unter 5%.

Vor diesem Hintergrund hat das Rektorat bereits in seiner 1126. Sitzung am 08.02.2000 ein Förderprogramm zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten schwerbehinderter Menschen an der Universität Bielefeld beschlossen, um die Beschäftigungsquote im wissenschaftlichen Bereich dauerhaft zu erhöhen. 

Schwerbehinderte Promovierende haben im Rahmen dieses Programms die Möglichkeit, für ihr Promotionsvorhaben mit einem Stellenanteil von mindestens 65% einer E-13 Stelle an einer Fakultät oder wissenschaftlichen Einrichtung eingestellt zu werden. Das Rektorat fördert dabei die Lohnkosten mit einem Anteil von 32,5%. Der restliche Stellenanteil muss von der Fakultät oder aus anderen Mitteln bereitgestellt werden. 

Die Fördermittel werden aus einem umlagefinanzierten Aufkommen erbracht, das sich an der Beschäftigungsquote der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen in den einzelnen Fakultäten und wissenschaftlichen Einrichtungen orientiert.

In 20 Jahren wurden bereits über 50 Promovierende erfolgreich gefördert. Anlässlich seines 20-jährigen Jubiläums im Jahr 2020 wurde das Förderprogramm überarbeitet und in seinem Umfang erweitert. 
Das Programm hat sich als sehr erfolgreiches Instrument bewiesen, das auch überregional positiv wahrgenommen wird und als best-practice-Beispiel der universitären Schwerbehindertenförderung im wissenschaftlichen Bereich gilt. 

Das Förderprogramm

Im Sinne der guten Beschäftigungsbedingungen und orientiert an den Förderbedingungen der DFG ist es mittlerweile Praxis, dass Promotionsstellen im Umfang von 65% vergeben werden.

Das Förderprogramm sieht daher vor, dass bei Vergabe an schwerbehinderte oder gleichgestellte Promovend*innen eine hälftige Förderung in Höhe von 32,5% einer E13-Stelle erfolgt. Die Förderung ist kombinierbar mit anderen Förderleistungen, z.B. von der Arbeitsagentur – ZAV Bonn. 

Die Förderung kann über einen Zeitraum von bis zu vier Jahren erfolgen. 

Sollte die Promotion nicht nach vier Jahren erfolgreich abgeschlossen sein, so ist eine Weiterbeschäftigung möglich. Dazu muss eine Einschätzung der Betreuungsperson vorliegen, dass die Promotion innerhalb einer überschaubaren Zeit erfolgreich abgeschlossen werden kann.

In besonderen Härtefällen, z.B. bei langer Krankheit, ist gegebenenfalls auch eine Förderung in voller Höhe einer 65%-Stelle möglich. In dem Fall ist der Förderzeitraum auf bis zu zwei Jahre begrenzt. 

Ergänzende Förderung von schwerbehinderten Nachwuchswissenschaftler*innen

Hörsaal Universität Bielefeld
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Zusätzlich zu den Finanzierungsmöglichkeiten des Förderprogramms ist für schwerbehinderte Nachwuchswissenschaftler*innen auch eine Lohnkostenförderung durch die ZAV Bonn der Bundesagentur für Arbeit möglich, sofern es sich um eine Erstbeschäftigung an der Universität Bielefeld handelt.

Die ZAV Bonn kann für maximal fünf Jahre zwischen 30% und 70% der durch das hiesige Förderprogramm unterstützten Stellen mittragen, sofern die Promovierenden die Fördervoraussetzungen der ZAV erfüllen. Die Förderhöhe und -dauer durch die ZAV Bonn ist abhängig von Art und Schwere der Behinderung des*der Antragstellers*in. Der Antrag bei der ZAV muss vor Abschluss des Arbeitsvertrages gestellt werden.

Wer kann sich bewerben?

Um die Promotionsförderung des Rektorats können sich alle Nachwuchswissenschaftler*innen mit einer amtlich anerkannten Schwerbehinderung oder einer amtlich festgestellten Gleichstellung bewerben.

Zur Förderung durch die ZAV Bonn müssen eigene Kriterien erfüllt sein. Interessierte sollten sich entweder bei der SBV oder direkt bei der ZAV Bonn über die Förderbedingungen informieren.


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