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Assistenzhunde

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Gut zu wissen

Assistenzhunde müssen besondere Regeln befolgen und gesundheitliche Anforderungen erfüllen. Sie dürfen beispielsweise nicht unkontrolliert schnüffeln oder Kontakt zu anderen Menschen oder Hunden aufnehmen und müssen ständig an der Seite ihres*r Halter*in bleiben. 

Wenn Sie eine Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft treffen, sollten Sie den Hund nicht ansprechen oder anstarren, ihn auch nicht ungefragt anfassen oder ihm den Weg versperren. 

Beratung zur Beantragung und Finanzierung eines Assistenzhundes bieten das Café 3b in Bielefeld und der VdK.

Rechtliche Regelung im Behindertengleichstellungsgesetz

Das Zeichen eines Assistenzhundes
© ZAB - Universität Bielefeld

Ausgebildete Assistenzhunde begleiten Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen oder Erkrankungen dauerhaft im Alltag. Sie unterstützen ihre Halter*innen bei der selbstbestimmten und eigenständigen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, indem sie behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen und Barrieren in der Umwelt abbauen. Zusammen bilden Mensch und Assistenzhund ein Team, die sogenannte Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft.

Assistenzhunde auf dem Campus

Assistenzhund führt eine weibliche Studierende
© ZAB - Universität Bielefeld

Ausschließlich zertifizierte Assistenzhunde gemäß Assistenzhundeverordnung (AHundV) dürfen generell überall dort mitgeführt werden, wo sich Menschen in Straßenkleidung aufhalten bzw. die für den allgemeinen Publikums- und Benutzungsverkehr geöffnet sind, sofern dies für den*die Eigentümer*in keine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellt oder der Assistenzhund offensichtlich ungepflegt oder ungesund ist. Im Regelfall stellen Assistenzhunde daher keinerlei medizinisch-hygienisches Risiko dar.


Studierende können Assistenzhunde unter obigen Voraussetzungen auf dem Campus mitführen, sofern es sich um für den allgemeinen Publikums- und Benutzungsverkehr zugänglichen Anlagen und Einrichtungen handelt. Nur nach ausdrücklicher Genehmigung gilt dies auch für Lehrveranstaltungen und andere Einrichtungen, die nicht allgemein zugänglich sind. Der Assistenzhund muss immer ein spezielles Abzeichen tragen, das ihn als Assistenzhund kennzeichnet, z.B. eine bestimmte Weste.


Am bekanntesten ist sicher der Blindenführhund, der seinem*r Halter*in in gewissem Umfang die Sehkraft ersetzt. Es gibt jedoch noch viele weitere speziell ausgebildete Assistenzhunde, u.a.:

Assistenzhunde für Lebenspraktische Fähigkeiten (LpF) führen Tätigkeiten für mobilitätsbeinträchtige Menschen aus, z.B. Gegenstände vom Boden aufheben, Knöpfe oder Lichtschalter betätigen, Türen öffnen und schließen oder auch beim An- und Auskleiden helfen. 

PTBS-Assistenzhunde können bei komplexer posttraumatischer Belastungsstörung zum Einsatz kommen und der*den Betroffenen z.B. dabei unterstützen, Trigger-Situationen zu entschärfen, indem sie Flashbacks oder Dissoziationen unterbrechen, ihre*n Halter*in aus der Trigger-Situation hinaus an einen ruhigen Ort führen oder Notfallmedikamente bei sich tragen. 

Epilepsiewarnhunde warnen ein paar Minuten bevor ein fokaler Anfall auftritt, so dass der*die Halter*in sich rechtzeitig hinsetzen und Stürze vermeiden kann. Ähnlich agieren Schlaganfallwarnhunde, indem sie einen kommenden Schlaganfall rechtzeitig anzeigen und Hilfe holen.

Autismushunde unterstützen Menschen aus dem Autismus-Spektrum beispielsweise bei der sozialen Teilhabe, z.B. beruhigen sie bei Reizüberflutung, unterbrechen stereotype Verhaltensweisen oder lindern Stress in sozialen Situationen.

Finanzierung eines Assistenzhundes

In Deutschland besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Blindenhunde für betroffene Menschen, jedoch nicht auf Assistenzhunde. Förderanträge an das Sozialamt wurden in der Vergangenheit daher oft abgelehnt. Dies bedeutet, dass man bei der Finanzierung eines Assistenzhundes meist auf sich allein gestellt ist. Die Kosten für einen ausgebildeten Assistenzhund, betragen ca. 20.000€-30.000€.

In Deutschland gibt es verschiedene Stiftungen, bei denen Sie sich für eine finanzielle Unterstützung für die Anschaffung eines Assistenzhundes bewerben können. Dabei empfehlen wir, sich bei mehreren Stiftungen parallel zu bewerben, da eine Stiftung meist nicht die gesamten Kosten übernimmt. Ebenfalls ist es sinnvoll, bereits vorab einen groben Finanzierungsplan mit allen anfallenden Kosten zu erstellen.


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