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Beratungsangebot

Personenkreis

Das Angebot der Studentischen Rechtsberatung Bielefeld richtet sich an

  • Studierende und
  • Beschäftigte

der Universität Bielefeld. Pro Beratung kann lediglich ein rechtliches Problem beraten werden.

Es erfolgt keine Vertretung vor Gericht.

Bitte beachten Sie, dass die Beratungstermine in Präsenz erfolgen - eine telefonische Rechtsberatung wird nicht erbracht.

 

Rechtsgebiete

Unser Beratungsangebot umfasst die rechtliche Beratung

  • im Zivilrecht (insb. Miet-, Kauf- und Arbeitsrecht),
  • im Strafrecht sowie
  • im öffentlichen Recht.

Typische Fragen, die uns erreichen, lauten:

  • Ich bin Zeuge / Geschädigter einer Straftat und habe einen Äußerungsbogen von der Polizei erhalten. Was ist nun zu tun?
  • Ich bin Beschuldigter einer Straftat und soll in den nächsten zur polizeilichen Vernehmung erscheinen. Was soll ich tun?
  • Mein Vermieter hat mir wegen "Eigenbedarfs" gekündigt. Ist dies rechtens?
  • Ich bin geringfügig Beschäftigter. Mein Chef möchte mir allerdings keinen Urlaub gewähren, könnt ihr da was machen?
  • Mein Arbeitgeber zahlt mir mein Gehalt auch auf mehrfache Nachfrage nicht. Wie komme ich nun an mein Geld?

Fälle, in denen wir nicht beraten dürfen

In folgenden Fällen können bzw. dürfen wir leider keine Rechtsberatung anbieten:

  • Fälle mit einem Gegenstandswert von mehr als 750,- €
  • steuerrechtliche Angelegenheiten
  • Angelegenheiten gegen die Universität Bielefeld
  • Fälle, in denen die Frist nicht eingehalten werden kann

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