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Zweitstudium

Für Bewerber*innen, die ein Zweitstudium anstreben, stehen bei der Auswahl für zulassungsbeschränkte Studiengänge 3 Prozent der Studienplätze zur Verfügung.

Dies betrifft diejenigen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bereits ein Studium (z.B. Bachelorabschluss) an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben.
Im Rahmen der Online-Bewerbung muss eine Begründung für den Zweitstudienwunsch in einem formlosen Schreiben und ein Nachweis des Abschlusszeugnisses des Erststudiums über einen Upload nachgewiesen werden.
Wichtiger Hinweis: Ein erster Masterstudiengang nach einem abgeschlossenen Bachelorstudium gilt als Aufbau- und noch nicht als Zweitstudium.

Die Auswahl in der 3-Prozent-Quote erfolgt nach einer Rangfolge, die durch einen Punktwert bestimmt wird. Dieser Punktwert wird aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und den dargelegten Gründen für das Zweitstudium ermittelt.

Die Einzelheiten zur Ermittlung des Punktwerts ergeben sich aus Anlage 1 der Vergabeverordnung NRW. Orientieren können Sie sich am Merkblatt "Auf ein Neues: Die Zulassung zum Zweitstudium" der Stiftung für Hochschulzulassung. Wenn Sie sich für einen grundständigen zulassungsbeschränkten Studiengang an der Universität Bielefeld bewerben, finden die in diesem Merkblatt aufgeführten Regelungen eine Anwendung.


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