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Campus-Support

Bachelor-Bewerbung

© michaelheim/stock.adobe.com

Anleitung zur Bachelorbewerbung

Allgemeines zum Ablauf

Für die Online-Bewerbung werden Daten der Hochschulzugangsberechtigung (Datum und Durchschnittsnote) benötigt, deshalb sollten BewerberInnen das Abiturzeugnis zur Hand haben.

Die Eingabe kann zwischendurch auch unterbrochen werden, das Bewerbungs- und Statusportal speichert auch Zwischenstände, die zu einem späteren Zeitpunkt weiter bearbeitet werden können.

Ein wichtiger Hinweis für Studieninteressierte, die bereits an der Universität Bielefeld eingeschrieben sind: Bitte verwenden Sie ausschließlich Ihren BIS-Zugang und die Anmeldung über den Link „Studierenden-Login“, auch wenn Sie sich auf einen neuen Studiengang bewerben möchten, oder einen Fachwechsel anstreben.

Wenn Sie bereits mit Ihrem Matrikelaccount eingeloggt sind, können Sie im Portal auch den Menüpunkt "Studienangebot" wählen und den Link "Studienbewerbung" klicken.



Bachelorbewerbung in zehn Schritten

Onlinebewerbung für Bachelorstudiengänge und die 1. Prüfung Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld

Screenshot: Bewerbungsantrag hinzufügen im Bewerbungsportal
Bewerbungsantrag hinzufügen

Nachdem Sie sich im Bewerbungs- und Statusportal als Bewerber*in (registriert und) eingeloggt haben, klicken Sie "Bewerbung starten". Geben Sie in den nächsten Schritten an, ob Sie Email-Benachrichtigungen erhalten und wann Sie Ihr Studium beginnen möchten und wählen anschließend "Bewerbung starten" bzw. "Bewerbungsantrag hinzufügen".

Im Folgenden durchlaufen Sie mehrere Eingabemasken.

Falls Sie sich auf mehrere Studiengänge bewerben möchten, füllen Sie das Formular entsprechend mehrmals aus. Es ist nicht möglich, sich in einem Formular auf mehrere Studiengänge zu bewerben.

Abschluss auswählen

Screenshot: Abschluss Auswahl im Bewerbungsportal
Abschlussauswahl

Wählen Sie Ihren gewünschten Abschluss aus.

Studiengangstyp auswählen

Screenshot: Studiengangstyp-Auswahl im Bewerbungsportal
Studiengangstyp-Auswahl

Je nach Abschluss stehen Ihnen folgende Studiengangstypen zur Auswahl:

Bachelor/ Staatsexamen/ 1. Prüfung

  • 1-Fach BA (fw) → fachwissenschaftliches Bachelorstudium mit einem Kernfach
  • Kombi BA (fw 1NF) → fachwissenschaftliches Bachelorstudium mit einem Kernfach und einem Nebenfach
  • Kombi BA (fw 2NF) → fachwissenschaftliches Bachelorstudium mit einem Kernfach und zwei Nebenfächern
  • Kombi BA (GymGe) → Bachelorphase des Lehramts für das Gymnasium
  • Kombi BA (HRSGe) → Bachelorphase des Lehramts für Haupt-, Real oder Gesamtschulen
  • Kombi-BA (G) → Bachelorphase des Lehramts für Grundschulen
  • 1. Prüfung (ehem. Staatsexamen Rechtswissenschaft)
  • Staatsexamen (Medizin)
  • Los-… → oben aufgeführte Studienganstypen im Losverfahren

Master

  • 1-Fach MA (fw) → fachwissenschaftliches Masterstudium
  • Kombi-MA (GymGe) → Masterphase des Lehramts für das Gymnasium
  • Kombi-MA (HRSGe) → Masterphase des Lehramts für Haupt-, Real oder Gesamtschulen (ggf. mit ISP)
  • Kombi-MA (G) → Masterphase des Lehramts für Grundschulen (ggf. mit ISP)
  • Master Lehramt → Erziehungswissenschaft mit integrierter Sonderpädagogik
  • Los-… → oben aufgeführte Studienganstypen im Losverfahren

Promotion

  • Freie Promotion (Medizin)

Mehr Informationen zum Bielefelder Studienmodell

Fach auswählen

Screenshot: Fachauswahl im Bewerbungsportal
Fächer-Auswahl

Je nach gewähltem Abschluss geben Sie hier nun die unterschiedlichen Fächer ein, auf die Sie sich bewerben möchten. Da das System die verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten kennt, können Sie hier nur gültige Fachkombinationen angeben. Sobald Sie ein Fach ausgewählt haben, wird Ihnen im nächsten Feld angezeigt, ob es Zulassungsbeschränkungen bei der Einschreibung gibt.

Beachten Sie bitte, dass es in einigen Fächern gesonderte Zugangsvoraussetzungen bzw. Eignungsprüfungen gibt, die neben einer Bewerbung/Zulassung zum Zeitpunkt der Einschreibung erfüllt bzw. bestanden sein müssen.

Fachwahl: Besonderheiten im Lehramt

In den Lehramtsstudiengängen sind bestimmte Rahmenbedingungen bei der Fächerwahl gesetzt, die in der Eingabemaske bereits in den Auswahlmöglichkeiten für die Fächer berücksichtig sind. Dies sind im Einzelnen:

  • Für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen wird im Bachelor ein Unterrichtsfach als Kernfach (HF) studiert und eines als Nebenfach (NF) (dieses Ungleichgewicht wird im aufbauenden Master-Studium wieder ausgeglichen). Zusätzlich ist "Bildungswissenschaften" verpflichtend als zweites Nebenfach (NF) auszuwählen.
  • Für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen sind beide Unterrichtsfächer sowie "Bildungswissenschaften" als Kernfach (HF) auszuwählen.
  • Für das Lehramt an Grundschulen gibt es bei der Auswahl der Fächer besondere Regelungen: Die Fächer "Mathematische Grundbildung", "Sprachliche Grundbildung" und "Bildungswissenschaften" sind zwingend vorgeschrieben. Zusätzlich kann entweder ein weiteres Unterrichtsfach als Schwerpunkt (HF) gewählt werden, oder "Bildungswissenschaften" wird als Variante "Integrierte Sonderpädagogik" gewählt. Daraus ergeben sich die beiden folgenden Möglichkeiten bei der Fächerwahl im Grundschullehramt:
    • Bachelor für das Lehramt an Grundschulen: "Schwerpunktfach"(HF), "Mathematische Grundbildung"(NF), "Sprachliche Grundbildung"(NF) und "Bildungswissenschaften"(NF)
    • Bachelor für das Lehramt an Grundschulen mit Studienschwerpunkt Integrierte Sonderpädagogik: "Bildungswi m ISP"(HF), "Unterrichtsfach 1"(NF), "Mathematische Grundbildung"(NF), "Sprachliche Grundbildung"(NF). Hierbei ist zu beachten, dass nur das erste Unterrichtsfach gewählt werden muss, während die sprachliche und die mathematische Grundbildung automatisch ergänzt werden.

Mehr Informationen zum Aufbau der Lehramtsstudiengänge an der Universität Bielefeld.

Hinweise für Personen, die ihr Studienfach wechseln möchten

Wenn Sie bereits in einem Kombi-Bachelor der Universität Bielefeld eingeschrieben sind und nur eines der Studienfächer innerhalb des bisherigen Abschlusses wechseln möchten, wählen Sie im folgenden Bereich lediglich das neue Studienfach im 1. Fachsemester aus. Für die Studienfächer, in den Sie bereits eingeschrieben sind und bleiben wollen, wählen sie ausschließlich das Studienfach „Fachwechsel f. Studierende der Universität Bielefeld“ aus.

Screenshot: Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung im Bewerbungsportal
Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung

Im nächsten Schritt müssen Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung (in den meisten Fällen „Abitur“) gemacht werden. Da dafür Datum und Note des Zeugnisses benötigt werden, ist eine Bewerbung vor Ausstellung des Zeugnisses nicht möglich (und auch nicht nötig, denn die Chancen auf Zulassung verändern sich dadurch nicht).

Screenshot: Zeugnisupload im Bewerbungsportal
Zeugnisupload

Das Zeugnis (alle Seiten) ist in der nächsten Maske hochzuladen (vgl. Bild)

Screenshot: Angaben zu Nachteilsausgleichen im Bewerbungsportal
Angaben zu Nachteilsausgleichen

Im nächsten Schritt kann angegeben werden, ob ein Nachteilsausgleiche bei der Bewerbung geltend gemacht werden sollen. Dies kann entweder ein Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote oder ein Antrag auf Verbesserung der Wartezeit sein.

Screenshot: Upload der Antragsbegründung bzw. des Gutachtens im Bewerbungsportal
Upload der Antragsbegründung bzw. des Gutachtens

Die Antragsbegründung und das Schulgutachten bzw. das fachärztliche Gutachten ist in der nächsten Maske hochzuladen.

In den nächsten Schritten kann angegeben werden, ob für die Bewerbung ein Sonderantrag gestellt wird.

Grundlegende Information zu Sonderfällen und Anträgen im Bewerbungsprozess

Fragen zu allen Sonderanträgen, können zudem auch an online-bewerbung@uni-bielefeld.de gerichtet werden.

Die Universität Bielefeld orientiert sich an den Anforderungen für Sonderanträge an den Empfehlungen der Stiftung für Hochschulzulassung, auch für Studiengänge, bei denen die Studienplatzvergabe nicht über die Stiftung koordiniert wird.

Härtefallantrag

Zwei Prozent der Studienplätze werden für Fälle von außergewöhnlicher Härte vergeben, jedoch rechtfertigt nicht jede Beeinträchtigung, mag sie auch als hart empfunden werden, die Anerkennung als Härtefall. Vielmehr müssen schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass es den Bewerberinnen oder Bewerbern nicht zugemutet werden kann, auf die Zulassung zu warten. Es muss eine besondere Ausnahmesituation vorliegen. Der Antrag kommt daher nur für wenige Personen in Betracht und wird nur in wenigen Fällen anerkannt.

Die Antragsbegründung und das fachärztliche Gutachten sind in der nächsten Maske hochzuladen.

Antrag auf bevorzugte Zulassung

Wer bereits die Zulassung für einen Studienplatz erhalten hat, diesen aber nicht wahrnehmen konnte, weil er oder sie in der betreffenden Zeit einen Dienst ableistete, behält den Anspruch auf diesen Studienplatz auch nach seinem oder ihrem Dienst.

Die (vorläufige) Dienstbescheinigung und der Zulassungsbescheid des vorhergehenden Vergabeverfahrens sind in der nächsten Maske hochzuladen.

Was als Dienst gilt und weitere Informationen zum Antrag auf bevorzugte Zulassung bzw. die erneute Auswahl nach einem Dienst (PDF-Download der Stiftung für Hochschulzulassung/ hochschulstart.de).

  • Screenshot: Angaben zum Antrag auf Wartezeitverbesserung im Bewerbungsportal
    Angaben zum Antrag auf Wartezeitverbesserung
  • Screenshot: Upload von Nachweisen zum Antrag auf Wartezeitverbesserung im Bewerbungsportal
    Upload von Nachweisen zum Antrag auf Wartezeitverbesserung
  • Screenshot: Angaben zum Antrag auf bevorzugte Zulassung im Bewerbungsportal
    Angaben zum Antrag auf bevorzugte Zulassung
  • Screenshot: Upload von Nachweisen zum Antrag auf bevorzugte Zulassung im Bewerbungsportal
    Upload von Nachweisen zum Antrag auf bevorzugte Zulassung
  • Screenshot: Angaben zum Härtefallantrag in Bewerbungsportal
    Angaben zum Härtefallantrag
  • Screenshot: Upload von Nachweisen zum Härtefallantrag im Bewerbungsportal
    Upload von Nachweisen zum Härtefallantrag
Screenshot: Angaben zum Spitzensport im Bewerbungsportal
Angaben zum Spitzensport

Gehören Sie einem Bundeskader im Spitzensport an (Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader, Teamsportkader oder Nachwuchskader) können Sie den Antrag auf Anerkennung als Spitzensportler*in stellen.

Screenshot: Uploads zum Spitzensport im Bewerbungsportal
Uploads zum Spitzensport

Die Kaderbescheinigung des Verbandes ist in der nächsten Maske hochzuladen.

Studienvergangenheit

Bei der Frage nach der Form des Studiums geht es darum, ob Sie bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind/waren und ob es sich bei dem angestrebten Studium um ein Erst- oder Zweitstudium handelt. Wurde bereits ein Studienabschluss erworben, so ist die Bewerbung als Zweitstudium zu beantragen.

Die jeweils notwendigen Nachweise und Dokumente sind in der nächsten Maske hochzuladen.

Informationen zur Bewerbung auf ein Zweitstudium
Informationen zum Zweitstudium (PDF-Download der Stiftung für Hochschulzulassung/ hochschulstart.de)

  • Screenshot: Angaben zur Studienvergangenheit im Bewerbungsportal
    Angaben zur Studienvergangenheit
  • Screenshot: Upload von Nachweisen zur Studienvergangenheit im Bewerbungsportal
    Upload von Nachweisen zur Studienvergangenheit
  • Screenshot: Upload von weiteren Nachweisen zur Studienvergangenheit im Bewerbungsportal
    Upload von weiteren Nachweisen zur Studienvergangenheit
Screenshot: Angaben zum geleisteten Dienst im Bewerbungsportal
Angaben zum geleisteten Dienst

Wurde ein Dienst geleistet, kann das zu einer Bevorzugung der Bewerbung gegenüber anderen Bewerber*innen ohne Dienst führen, sofern diese sonst ranggleich stehen (zum Beispiel mit gleicher Note und gleicher Wartezeit).

Screenshot: Upload von Nachweisen zum geleisteten Dienst im Bewerbungsportal
Upload von Nachweisen zum geleisteten Dienst

Die (vorläufige) Dienstbescheinigung ist in der nächsten Maske hochzuladen.

Screenshot: Zusammenfassung des Bewerbungsantrags und Abgabemöglichkeit des Antrags im Bewerbungsportal
Zusammenfassung des Bewerbungsantrags und Abgabemöglichkeit

In der letzten Maske wird Ihnen u.a. die von Ihnen abzugebende eidesstattliche Versicherung, sowie alle von Ihnen erfassten Daten und gestellten/nicht gestellten Anträge dargestellt.

Am Ende der Übersicht geben Sie nun über den entsprechenden Button den Antrag ab. Wenn Sie Ihren Antrag nicht abgeben, bleibt er als Entwurf erhalten und ist weiterhin für Sie einsehbar (als Antrag "In Vorbereitung"). Bitte beachten Sie für Studiengänge, die über das DoSV (hochschulstart.de) vergeben werden, dass Sie dort insgesamt (also bundesweit) nur 12 Anträge abgeben können. Die Universität Bielefeld nimmt aktuell auch insgesamt 12 Anträge entgegen. Wenn Ihre aktuelle Bewerbung an der Universität Bielefeld der insgesamt 13. Antrag wäre, bliebe er im Entwurf-Status und könnte nicht abgegeben werden. Sie müssten in diesem Falle, erst einen vorhergehenden Antrag zurückziehen.

Gibt es für den beantragten Studiengang keinerlei Zulassungsbeschränkungen, folgt auf das Abgeben des Antrages direkt die "Online-Immatrikulation (Einschreibung)".



FAQs zum Bewerbungsportal

Meine PDF-Datei ist zu groß! Wie kann ich sie verkleinern?

  • Große Bilder bzw. Einbettung großer Bilddateien vermeiden
  • Ggf. Dokument in mehrere PDF-Dateien aufteilen
  • Adobe Online-Tool zur Kompression verwenden: https://www.adobe.com/de/acrobat/online/compress-pdf.html

Die maximale Größe für PDF-Uploads beträgt 2 MB.

Wie kann ich mehrere PDF-Dokumente zusammenfügen?

Adobe Online-Tool zum Zusammenfügen: https://www.adobe.com/de/acrobat/online/merge-pdf.html

Welche Dateitypen kann ich hochladen?

Es ist nur der Upload von PDF-Dateien gestattet.

Wie soll ich die Dateien benennen?

Im Idealfall wählen Sie eine informative Dateienbezeichnung, die sowohl ihren vollständigen Namen, als auch Informationen zum Inhalt der PDF enthält. Wenn Sie bereits an der Universität Bielefeld eingeschrieben sind, verwenden Sie gerne Ihre Matrikelnummer anstelle des Namens. Zum Beispiel: „Mustermensch-Alex_Abiturzeugnis.pdf“ oder „2118879_Transkript_BA-Zeugnis.pdf

Ich habe eine falsche Datei hochgeladen! Was nun?

Solange Sie einen Bewerbungsantrag mit den Dokumenten noch nicht eingereicht haben, können Sie über die Auswahl „Antrag bearbeiten“ auf der Antrags-Übersichtsseite zurück an die entsprechende Stelle im Antrag springen und die hochgeladene Datei über das „X“ löschen und eine neue Datei hochladen.

Sobald Sie einen Bewerbungsantrag mit den entsprechenden hochgeladenen Dateien eingereicht haben, können Sie selbst keine Änderung mehr vornehmen. Kontaktieren Sie in diesem Fall das Studierendensekretariat mit Anlage der entsprechenden Datei.

Zur Information über den aktuellen Stand Ihrer Bewerbung sowie zum Abrufen eines Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheides ist das Online-Portal vorgesehen.

Aus personellen und organisatorischen Gründen wird gebeten, von Einzelanfragen zum Zulassungsstand abzusehen.

Offenbar konnten Sie bisher noch nicht zugelassen werden.

Bitte haben Sie noch etwas Geduld und Verständnis. Es wird gebeten, von Einzelanfragen zum Zulassungsstand abzusehen. An evtl. stattfindenden Nachrückverfahren nehmen Sie übrigens auf Grund Ihrer Bewerbung automatisch teil.

Die Bewerbernummer wird Ihnen im Bewerbungs- und Statusportal auf der rechten Seite unter "Persönliche Informationen" angezeigt, sobald Sie mit dem Ausfüllen eines Bewerbungsantrags beginnen.

Die Anmeldung erfolgt nicht mit Ihrer Bewerbernummer, sondern mit Ihrer Benutzerkennung. Dies ist in der Regel die Emailadresse, die Sie bei der Registrierung angegeben haben. Sie finden diese auch in der Willkommens-Email, welche Sie im Anschluss an die Registrierung erhalten haben.

Weitere Informationen und Hilfen zum Zugang und Login

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Richtigkeit Ihrer angegebenen Daten selbst verantwortlich sind. Insbesondere sollten Sie dafür Sorge tragen, dass dem Studierendensekretariat Änderungen Ihrer Kontaktdaten (Anschrift, Email) unverzüglich bekannt gegeben werden, da Sie sonst Bescheide und andere Informationen ggf. nicht erhalten.

Eingeschriebene Studierende können ihre Adresse selbstständig im Servicebereich des Bewerbungs- und Statusportals ändern.

Sollte sich bei der Einschreibung herausstellen, dass zulassungsrelevante Angaben nicht richtig sind, verliert der Zulassungsbescheid seine Gültigkeit und es kann keine Einschreibung erfolgen.

Haben Sie Änderungen, melden Sie diese dem Studierendensekretariat unter Angabe Ihrer Bewerbernummer.

Wenn Sie z. B. für den Abschluss eines Kombi-Bachelors ein zulassungsbeschränktes Kern- sowie ein zulassungsbeschränktes Nebenfach studieren möchten, ist es erforderlich, sich sowohl für das Kern- als auch für das Nebenfach zu bewerben. Das Zulassungsverfahren erfolgt gesondert für jedes einzelne Fach. Hierdurch kann es aber vorkommen, dass Sie die Zulassung zu einem Ihrer Fächer bereits im Hauptverfahren und für das andere Fach erst später über ein Nachrückverfahren erhalten (oder es vielleicht auch zu keiner weiteren Zulassung kommt). Damit Ihr Studienplatz auf Grund einer bereits erteilten Zulassung nicht verfällt, ist es aber erforderlich, sich innerhalb der angegebenen Fristen einzuschreiben (als zweites Fach müssten Sie dann zunächst eines der zulassungsfreien Fächer auswählen). Bei der Entscheidung über die Einschreibung sollten Sie frühzeitig das Risiko - eine weitere Zulassung erst später oder vielleicht gar nicht zu erhalten - sorgfältig abwägen. Nach Ablauf der Einschreibfristen würde der Studienplatz weiter vergeben.

Insgesamt dürfen Sie zwölf Bewerbungsanträge einreichen. Welche Kombinationen möglich sind erfahren Sie in den Studieninformationen.

Eine Bewerbung für ein Zweitstudium liegt dann vor, wenn bereits ein Studium in Deutschland abgeschlossen wurde und nun noch ein zweites Studium angestrebt wird. Studieren Sie bereits an einer Hochschule, ohne jedoch einen Studienabschluss (bis zum Ende der Bewerbungsfrist) erreicht zu haben, sind Sie weiterhin ein Erststudienbewerber*in (mit Hochschulvergangenheit).

Für Zweitstudienbewerber*innen, die sich für zulassungsbeschränkte Studiengänge im 1. Fachsemester bewerben möchten, sind generell 3% der Studienplätze reserviert. Die Zulassung erfolgt hierbei entsprechend einer Rangliste, für die die Abschlussnote des Erststudiums und die jeweiligen Beweggründe des Studiums maßgeblich sind.

Bei Bewerbungen/ Einschreibungen auf zulassungsfreie Studiengänge entfällt der Nachweis über den Abschluss des Erststudiums und das Motivationsschreiben. Bei zulassungsfreien Studiengängen reicht daher die Online-Bewerbung über das Portal aus, sofern Sie noch nicht an der Universität Bielefeld eingeschrieben sind. Bewerber*innen gelangen dann mit der Bewerbung direkt zum Einschreibungsformular. Bereits eingeschriebene Studierende können für zulassungsfreie Studiengänge einen Antrag auf Umschreibung beim Studierendensekretariat einreichen. Eine Einschreibung/ Umschreibung ist hierbei bis zum 15.11. für das Wintersemester/ bis zum 15.05. für das Sommersemester möglich.



Hilfe & Beratung

Zuständig für Fragen rund um den Bewerbungsprozess und das Hochschulportal ist das Studierendensekretariat der Uni Bielefeld. Bei Fragen zur Studiengangswahl wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung.

Weitere Links:


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