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Masterbewerbung

© Universität Bielefeld

Allgemeine Informationen

zur Masterbewerbung

Über das Bewerbungs- und Statusportal können Sie sich online für Ihren Masterstudiengang bewerben. Dort erhalten Sie auch Informationen über den aktuellen Status Ihrer Bewerbung.


Falls Sie sich noch nicht für einen Studiengang entschieden haben, nutzen Sie am besten die Seite Studienangebot, um sich ausführlich über Voraussetzungen und Inhalte der Bielefelder Studiengänge zu informieren.



Masterbewerbung

in sieben Schritten

Nach Anmeldung im Bewerbungs- und Statusportal mit Ihren Daten klicken Sie "Bewerbung starten" und dann "Bewerbungsantrag hinzufügen".

Im Folgenden durchlaufen Sie mehrere Eingabemasken. Dabei begleitet Sie im rechten Menü immer ein Kasten mit Ihren persönlichen Angaben, sowie einen Link zur Erstellung eines Kontrollblattes. Darüber können Sie sich jederzeit ein PDF-Dokument mit Ihren im Portal eingegebenen Daten erstellen.

Falls Sie sich auf mehrere Studiengänge bewerben möchten, füllen Sie das Formular bitte einfach mehrmals aus. Es ist nicht möglich, sich in einem Formular auf mehrere Studiengänge zu bewerben.

Abschluss auswählen

Bevor Sie Ihr Studienfach auswählen, geben Sie hier an, welchen Abschluss Sie anstreben.

  • 1-Fach MA (fw) 🠖 fachwissenschaftliches Masterstudium
  • Kombi-MA (GymGe) 🠖 Masterphase des Lehramts für das Gymnasium
  • Kombi-MA (HRSGe) 🠖 Masterphase des Lehramts für Haupt-, Real oder Gesamtschulen (ggf. mit ISP)
  • Kombi-MA (G) 🠖 Masterphase des Lehramts für Grundschulen (ggf. mit ISP)
  • 2. Master Lehramt 🠖 Erziehungswissenschaft mit integrierter Sonderpädagogik
  • Los-… 🠖 oben aufgeführte Studiengangstypen im Losverfahren

Studienfach auswählen, Besonderheiten im Lehramt

Wählen Sie zunächst das erste Studienfach aus:

  • Bei Kombinationsstudiengängen wählen Sie zuerst das Kernfach
  • Im Lehramt GymGe wählen Sie das Kernfach aus dem Bachelor
  • Im Lehramt HRSGe wählen Sie eines der Unterrichtsfächer
  • Im Lehramt G treffen Sie durch die Auswahl zwischen dem Fach Bildungswissenschaften oder dem Schwerpunktfach Bildungswissenschaften – Integrierte Sonderpädagogik – (ISP) die Wahl für Grundschule oder Grundschule mit Integrierter Sonderpädagogik.

Wählen Sie nun die weiteren Studienfächer aus:

  • Im Lehramt GymGe wählen Sie das Nebenfach aus dem Bachelor
  • Im Lehramt HRSGe wählen Sie das weitere Unterrichtsfach
  • Im Lehramt Grundschule wählen Sie eines Ihrer Unterrichtsfächer / Lernbereiche als Schwerpunktfach, und darauf folgend die weiteren Unterrichtsfächer / Lernbereiche jeweils als Fach.
  • Im Lehramt Grundschule mit ISP wählen Sie ein weiteres Unterrichtsfach / einen weiteren Lernbereich sowie Mathematische und Sprachliche Grundbildung jeweils als Fach.

In der Regel führen Sie im Lehramtsstudium Ihre Fächerkombination aus dem Bachelorstudium fort.

Studienfachauswahl 1:

  • Kernfach (fachwissenschaftlich)
  • Erstes Unterrichtsfach (GymGe)
  • Weiteres Unterrichtsfach (HRSGe)
  • Wahl zwischen Bildungswissenschaften (Fach) für Grundschule (G) oder Bildungswissenschaften - Integrierte Sonderpädagogik – (ISP) (Schwerpunktfach) für Grundschule mit ISP (G/ISP)

Studienfachauswahl 2:

  • Zweites Unterrichtsfach (GymGe)
  • Weiteres Unterrichtsfach (HRSGe)
  • Schwerpunktfach bei Grundschule (G)
  • Unterrichtsfach / Lernbereich bei Grundschule mit ISP (G/ISP)

Studienfachauswahl 3:

  • Bildungswissenschaften (GymGe, HRSGe)
  • Bildungswissenschaften mit ISP (HRSGe/ISP)
  • Unterrichtsfach / Lernbereich bei Grundschule (G) und Grundschule mit ISP (G/ISP). Hinweis: Die Lernbereiche Mathematische Grundbildung und Sprachliche Grundbildung werden hier ggf. automatisch vom System gesetzt.

Studienfachauswahl 4:

  • Unterrichtsfach / Lernbereich bei Grundschule (G) und Grundschule mit ISP (G/ISP). Hinweis: Die Lernbereiche Mathematische Grundbildung und Sprachliche Grundbildung werden ggf. automatisch vom System gesetzt.

Im nächsten Schritt kann angegeben werden, ob für die Bewerbung ein Sonderantrag gestellt wird, der eine bevorzugte Zulassung erwirken kann. Wer einen solchen Antrag stellen möchte, gibt im Verlauf der Online-Bewerbung im Bewerbungs- und Statusportal an, dass ein Sonderantrag gestellt wird und lädt im nachfolgenden Schritt entsprechende Nachweise hoch.

Grundlegende Information Sonderfällen und Anträgen im Bewerbungsprozess

Fragen zu allen Sonderanträgen, können zudem auch schriftlich an masterbewerbung@uni-bielefeld.de gerichtet werden, darüber hinaus kann aber auch eine persönliche Beratung im Studierendensekretariat sinnvoll sein.

Die Universität Bielefeld orientiert sich an den Anforderungen für Sonderanträge an den Empfehlungen der Stiftung für Hochschulzulassung, auch für Studiengänge, bei denen die Studienplatzvergabe nicht über die Stiftung koordiniert wird. Die entsprechenden Dokumente und Ansprechpersonen für die verschiedenen Anträge, sind jeweils nachfolgend im entsprechend bezeichneten Absatz verlinkt.

Härtefallantrag

Zwei Prozent der Studienplätze werden für Fälle von außergewöhnlicher Härte vergeben, jedoch rechtfertigt nicht jede Beeinträchtigung, mag sie auch als hart empfunden werden, die Anerkennung als Härtefall. Vielmehr müssen so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass es den Bewerberinnen oder Bewerbern auch nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten. Es muss also eine besondere Ausnahmesituation vorliegen. Der Antrag kommt daher nur für wenige Personen in Betracht und wird nur in wenigen Fällen anerkannt.

Wer einen Härtefallantrag geltend machen möchte, gibt dies an dieser Stelle der Online-Bewerbung an und durchläuft die weiteren Eingabeschritte. Für einen Antrag auf Anerkennung eines Härtefalls ist in der Regel ein fachärztliches Gutachten oder weitere/andere erklärende Unterlagen im Bewerbungs- und Statusportal hochzuladen.

Weitere Informationen über die Anerkennung eines Härtefalls, die benötigten Nachweisen sowie eine Auflistung von begründeten und unbegründeten Anträgen finden Sie in diesem Dokument der Stiftung für Hochschulzulassung/ hochschulstart.de

Antrag auf bevorzugte Zulassung

Wer bereits die Zulassung für einen Studienplatz erhalten hat, diesen aber nicht wahrnehmen konnte, weil er oder sie in der betreffenden Zeit einen Dienst ableistete, behält den Anspruch auf diesen Studienplatz auch nach seinem oder ihrem Dienst.

Was als Dienst gilt und weitere Informationen zum Antrag auf bevorzugte Zulassung bzw. die erneute Auswahl nach einem Dienst finden Sie in diesem Dokument der Stiftung für Hochschulzulassung/ hochschulstart.de

Wer im Rahmen seiner Online-Bewerbung diesen Antrag stellen möchte, gibt an dieser Stelle an, dass ein Antrag auf bevorzugte Zulassung gestellt werden soll und lädt im nachfolgenden Schritt eine Kopie der Dienstbescheinigung sowie eine Kopie des früheren Zulassungsbescheides im Bewerbungs- und Statusportal hoch.

Im nächsten Schritt müssen Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung (in den meisten Fällen wird das das Abitur sein) gemacht werden.

Studienvergangenheit

Bei der Frage nach der Studienvergangenheit geht es darum, ob es sich bei dem angestrebten Studium um ein Erst- oder Zweitstudium handelt. Wurde bereits ein Studienabschluss erworben, so ist die Bewerbung als Zweitstudium zu beantragen.

Informationen zur Bewerbung auf ein Zweitstudium finden Sie auf dieser Seite sowie in diesem Dokument der Stiftung für Hochschulzulassung/ hochschulstart.de.

Fragen zu allen Sonderanträgen, können schriftlich an masterbewerbung@uni-bielefeld.de gerichtet werden, darüber hinaus kann aber auch eine persönliche Beratung im Studierendensekretariat sinnvoll sein.

In diesem Schritt sind für die Prüfung des Zugangs bei allen Fächern (außer Master of Education) Nachweise hochzuladen:

  1. (vorläufiges) Bachelorzeugnis
  2. (vorläufiges) Transkript
  3. Modulhandbuch

Zudem sind unter Umständen weitere, fächerspezifische Nachweise für die Zugangsprüfung hochzuladen. Welche spezifischen Nachweise für den jeweiligen Studiengang notwendig sind, ist im Bewerbungs- und Statusportal an entsprechendem Punkt in der Online-Bewerbung angegeben.

Bewerber*innen ohne deutschsprachigen Hochschulabschluss müssen je nach Studienwunsch Nachweise der deutschen Sprachkenntnisse hochgeladen werden.

Bewerber*innen, welche den Lehramts-Bachelor an der Uni Bielefeld absolviert haben, müssen keine Unterlagen hochladen (Ausnahme: Sport).

Im letzten Schritt der Bewerbung werden immer rechtliche Hinweise, Datenschutzbestimmungen und eine eidesstattliche Erklärung eingeblendet. Hier muss nach dem Lesen ganz am Ende "akzeptieren" gewählt und "weiter" geklickt werden. Gilt die Bewerbung für einen Studiengang mit mehreren Fächern, so wird diese Seite für jedes der Fächer einzeln aufgebaut. Bis auf die Fach-Angaben am Kopf der Seite sehen diese Informationen immer identisch aus - trotzdem ist es wichtig, für jedes Fach einzeln die rechtlichen Hinweise zu akzeptieren.

Geben Sie nun über den entsprechenden Button den Antrag im System ab. Wenn Sie Ihren Antrag jetzt nicht abgeben, bleibt er als Entwurf erhalten und ist weiterhin für Sie einsehbar (als Antrag "In Vorbereitung").



FAQs zur Masterbewerbung

Meine PDF-Datei ist zu groß! Wie kann ich sie verkleinern?

  • Große Bilder bzw. Einbettung großer Bilddateien vermeiden
  • Ggf. Dokument in mehrere PDF-Dateien aufteilen
  • Adobe Online-Tool zur Kompression verwenden: https://www.adobe.com/de/acrobat/online/compress-pdf.html

Die maximale Größe für PDF-Uploads beträgt 2 MB.

Wie kann ich mehrere PDF-Dokumente zusammenfügen?

Adobe Online-Tool zum Zusammenfügen: https://www.adobe.com/de/acrobat/online/merge-pdf.html

Welche Dateitypen kann ich hochladen?

Es ist nur der Upload von PDF-Dateien gestattet.

Wie soll ich die Dateien benennen?

Im Idealfall wählen Sie eine informative Dateienbezeichnung, die sowohl ihren vollständigen Namen, als auch Informationen zum Inhalt der PDF enthält. Wenn Sie bereits an der Universität Bielefeld eingeschrieben sind, verwenden Sie gerne Ihre Matrikelnummer anstelle des Namens. Zum Beispiel: „Mustermensch-Alex_Abiturzeugnis.pdf“ oder „2118879_Transkript_BA-Zeugnis.pdf

Ich habe eine falsche Datei hochgeladen! Was nun?

Solange Sie einen Bewerbungsantrag mit den Dokumenten noch nicht eingereicht haben, können Sie über die Auswahl „Antrag bearbeiten“ auf der Antrags-Übersichtsseite zurück an die entsprechende Stelle im Antrag springen und die hochgeladene Datei über das „X“ löschen und eine neue Datei hochladen.

Sobald Sie einen Bewerbungsantrag mit den entsprechenden hochgeladenen Dateien eingereicht haben, können Sie selbst keine Änderung mehr vornehmen. Kontaktieren Sie in diesem Fall das Studierendensekretariat mit Anlage der entsprechenden Datei.

Alle Bewerbungsfristen und Termine finden Sie auf dieser Webseite.

Für einen Studienbeginn bewerben Sie sich online über das Bewerbungs- und Statusportal.

Sollten technische Hindernisse auftreten, versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut bevor Sie sich direkt an das Studierendensekretariat wenden. Bewerbungen, die nach dem Fristende eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden.

Die Einsendung von Papierunterlagen ist ggf. erst im Rahmen der Einschreibung/ nach Erhalt der Zugangs- bzw. Zulassungsbescheide nötig.

Eine Bewerbung ist möglich, Sie müssen lediglich Ihre Hochschulvergangenheit im Rahmen der Bewerbung angeben. Darüber hinaus besteht bei der Einschreibung die Einschränkung, dass Sie sich nicht für zwei zulassungsbeschränkte Studiengänge gleichzeitig einschreiben dürfen.

Zulassungsfreie Masterstudiengänge sind hinsichtlich der Aufnahmekapazität nicht beschränkt. Sofern die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen des/der Bewerber*in für ein zulassungsfreies Studium vorliegen und der/dem Bewerber*in von der Fakultät ein fachlicher Zugang für das Studium erteilt wurde, kann sich der/die Bewerber*in direkt einschreiben. Dieses gilt nicht für Personen, die ihren Abschluss im Ausland erworben haben, da für diese Personengruppe erst noch die akademische und sprachliche Eignung vom Studierendensekretariat überprüft werden muss (geschieht automatisch im Rahmen der Bewerbung). Zulassungsbeschränkte Studiengänge sind hingegen im Rahmen ihrer Aufnahmekapazitäten beschränkt und unterliegen einem Numerus clausus (NC). Nachdem die Fakultät und (bei Personen mit ausländischen Abschlüssen zusätzlich das Studierendensekretariat) dem/der Bewerber*in den Zugang erteilt hat, wird anschließend ein Auswahlverfahren durchgeführt, in welchem die Bewerber*innen von Seiten des Studierendensekretariats eine Zulassung erhalten. Nur mit dieser Zulassung ist eine Einschreibung in einen zulassungsbeschränkten Studiengang möglich!

Nach dem Ende der Bewerbungsphase wird zunächst Ihre fachliche Eignung für den angestrebten Masterstudiengang überprüft. Die Zugangsprüfung zur Feststellung der Eignung erfolgt nach Maßgabe der aktuellen fächerspezifischen Bestimmungen. Sollten Sie die fachlichen Voraussetzungen für das Studium erfüllen, erhalten Sie von Seiten der Fakultät einen Bescheid über den Zugang zum Masterstudium.

Für die Einschreibung in einen zulassungsfreien Masterstudiengang reicht der Zugang durch die Fakultät aus.

Sollten Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang einschreiben wollen, benötigen zusätzlich zum Zugangsbescheid auch einen Zulassungsbescheid. Dieser wird vom Studierendensekretariat im Rahmen eines Zulassungsverfahrens erstellt. Die Rangfolge der zugelassenen Bewerber*innen ergibt sich aus dem Nc des jeweiligen Studiengangs.

Sofern Sie Ihren ersten International erworben haben, reicht die fachliche Eignung zur Einschreibung noch nicht aus. Vielmehr muss – von Seiten des Studierendensekretariates – überprüft werden, ob bei Ihnen auch die akademische und sprachliche Eignung vorliegt. Diese Überprüfung erfolgt automatisch im Rahmen Ihrer Bewerbung und die daraus folgende Entscheidung ist dann Bestandteil des o.g. Zugangsbescheides von der Fakultät. Auch in diesem Fall erfolgt nach dem Zugang ein Zulassungsverfahren, falls es sich um ein zulassungsbeschränktes Fach handelt.

Über den aktuellen Stand Ihrer Bewerbung können Sie sich im Bewerbungs- und Statusportal informieren. Hier werden nach entsprechender Entscheidung die Zugangs- und ggf. Zulassungsbescheide zum Download bereit gestellt.

Es wird aus personellen und organisatorischen Gründen gebeten, von Einzelfragen zum Zulassungsstand/ Wartelistenplatz abzusehen.

Der Zeitpunkt der Bereitstellung der jeweiligen Bescheide variiert auf Grund der unterschiedlichen Prüfungsverfahren innerhalb der verschiedenen Fakultäten, weshalb leider kein allgemeingültiger Zeitraum genannt werden kann.

Nach dem Erhalt einer Zulassung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang müssen Sie den Studienplatz innerhalb der im Bescheid genannten Frist annehmen. In der Regel beläuft sich die Annahmefrist auf 1-2 Wochen ab Bescheiddatum. Die Annahme des Studienplatzes erfolgt im Bewerbungs- und Statusportal. Sollten Sie die Frist für die Annahme des Studienplatzes verstreichen lassen, verliert die Zulassung ihre Gültigkeit und der Platz wird in einem Nachrückverfahren an einen anderen Bewerber vergeben.

Sollten Sie eine Ablehnung von der Fakultät erhalten haben, liegen die Zugangsvoraussetzungen für das von Ihnen angestrebte Studium nicht vor (das kann in fachlicher Art oder (bei Abschlüssen aus dem Ausland) auch von akademischer oder sprachlicher Natur sein). Eine Aufnahme des gewünschten Studiums ist dann grundsätzlich nicht möglich.

Sollten Sie eine Ablehnung vom Studierendensekretariat im Rahmen von zulassungsbeschränkten Studiengängen erhalten, besteht nach wie vor die Chance, dass Sie im Rahmen eines Nachrückverfahrens einen Studienplatz erhalten. Sämtliche vergebene Studienplätze, die im Haupt- oder in einem Nachrückverfahren nicht angenommen wurden, werden in einem weiteren Nachrückverfahren erneut vergeben. Sollten Sie somit nach dem Hauptverfahren eine Ablehnung erhalten haben, nehmen Sie nachwievor an etwaigen weiteren Vergaberunden teil.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, sich für das Losverfahren zu bewerben.


Hilfe & Kontakt

Zuständig für Fragen rund um den Bewerbungsprozess und das Bewerbungsportal ist das Studierendensekretariat der Uni Bielefeld. Bei Fragen zur Studiengangswahl wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung.

Weitere Links:


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