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EVALARM Nutzungsbestimmungen Universität Bielefeld

Stand: 19.06.2018

  1. Nutzungsbestimmungen für die Krisen- und Notfall-App EVALARM an der Universität Bielefeld
  2. Zweck der App
  3. Rahmenbedingungen für die Nutzung der App
  4. Inhalte / Funktionen der App
  5. Kostenlose Bereitstellung der App
  6. Registrierung der Benutzer über die Gastrolle (Universitätsangehörige/-mitglieder, Gäste)
  7. Registrierung von Funktionsträgern innerhalb des Krisenmanagements (Krisenteam, Interventionsteam etc.)
  8. Zugriff auf personenbezogene Daten bei der Alarmierung
  9. Abmelden und Löschen des Accounts für alle Nutzer/Nutzerinnen
  10. Archivierung und Löschung von Alarmierungsdaten
  11. Verantwortlichkeit für die Inhalte sowie deren Verfügbarkeit
  12. Weitergabe von Inhalten und Urheberrecht
  13. Datenschutz
  14. Änderung des Nutzungsbestimmungen
  15. Missbrauch von Notrufen

1.    Nutzungsbestimmungen für die Krisen- und Notfall-App EVALARM an der Universität Bielefeld
Die Universität Bielefeld stellt die Krisen- und Notfall-App EVALARM (im folgenden „App“) allen Universitätsangehörigen, Universitätsmitgliedern und Gästen der Universität Bielefeld mit den angebotenen Warnmeldungen, Notruffunktionen und Informationsangeboten auf Grundlage der nachfolgenden Nutzungsbestimmungen zur Verfügung.

Der Nutzer/die Nutzerin hat sich vor der erstmaligen Benutzung über den Funktionsumfang ausreichend zu informieren und ist für die sachgemäße Nutzung selbst verantwortlich. Mit der Verwendung der APP und Zustimmung erkennen Sie die Nutzungsbestimmungen an.

2.    Zweck der App
(1)    Die App stellt Warnmeldungen, Handlungsanweisungen und Informationsangebote für Gefahrenlagen auf dem Campus der Universität Bielefeld zur Verfügung.
(2)    Die App stellt mit der Notruffunktion/SOS bei Notlagen ein direkte Verbindung mit der Zentralen Leitwarte der Universität Bielefeld her (0521-106-112).
(3)    Die App ist eine Erweiterung der bestehenden Alarmierungsmöglichkeiten an der Universität Bielefeld (z.B. akustische Brandmeldeanlage, Sprachalarmierung).
(4)    Die App ist Bestandteil des Krisenmanagementsystems der Universität Bielefeld, mit dem sich die Universität Bielefeld auf unterschiedliche Gefahrenlagen vorbereitet hat.

3.    Rahmenbedingungen für die Nutzung der App
Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich, komplex und können sich sehr rasch ändern. Die Nutzung der App entbindet Sie daher nicht, auf weitere Kommunikationskanäle wie z.B. akustische Alarmierung, Lautsprecherdurchsagen oder Informationen der Einsatzkräfte vor Ort zu achten. Im Zweifel haben die Anweisungen vor Ort Vorrang vor der Warnmeldung der App und den Anweisungen vor Ort ist Folge zu leisten.

4.    Inhalte / Funktionen der App
•    Empfangen von Warnmeldungen der Universität Bielefeld über Gefahrenlagen auf dem Campus
•    Empfangen von Verhaltenshinweisen bei Gefahrenlagen auf dem Campus
•    Abrufen von Informationen und Notfall-Tipps
•    Abrufen von Standortplänen (z.B. Sammelplätze, Defibrillatoren)
•    Absetzen eine Notrufs/SOS

5.    Kostenlose Bereitstellung der App
Die App wird kostenlos von der Universität bereitgestellt. Um aktuelle Warnmeldungen empfangen zu können ist eine Internetverbindung nötig. Für die volle Funktionalität wird ein Endgerät benötigt, das Standortbestimmungen durchführen kann.

6.    Registrierung der Universitätsangehörigen/-mitglieder, Gäste (Gastrolle)
Alle Universitätsangehörigen und Universitätsmitglieder sowie Gäste der Universität können sich eigenständig über die Benutzerrolle "Gast" auf der Plattform App registrieren. Die Nutzung der App ist freiwillig und mit Einwilligung der Nutzer anwendbar.
 Folgende Daten werden hierzu benötigt:
•    Namespace (Zugangsname) für die Uni Bielefeld immer: unibi.hg
•    Vorname
•    Nachname
•    Email-Adresse
•    Telefonnummer

Der Nutzer/die Nutzerin der App (Gast) muss bei der Registrierung den Nutzungsbestimmungen zustimmen und die Datenschutzhinweise zur Kenntnis nehmen. Erst nach Bestätigung erhält der Nutzer/die Nutzerin die Zugangsdaten an die angegebene Email-Adresse übersandt. In der Registrierungs-E-Mail werden alle gespeicherten persönlichen Daten aufgeführt. Mit den Zugangsdaten kann sich der Nutzer/die Nutzerin in die App einloggen und den Dienst aktiv nutzen.
Der Administrator der Universität Bielefeld kann sehen, welcher Nutzer/Nutzerin sich mit der entsprechenden Rolle "Gast" registriert hat. Der Administrator kann die persönlichen Angaben des Nutzers/Nutzerin einsehen.
Die Nutzungsbestimmungen der Krisen- und Notfall-App sind in der APP jederzeit abrufbar.

7.    Registrierung von Funktionsträgern*innen innerhalb des Krisenmanagements (z.B. Krisenteam, Interventionsteam etc.)
Die Registrierung von Funktionsträgern/Funktionsträgerinnen (z.B. Krisenteammitglieder, Interventionsteam) des Krisenmanagements erfolgt durch den Administrator (Stabsstelle AGUS) und setzt grundsätzlich deren Einwilligung voraus. Folgende Daten werden hierzu benötigt:
•    Vorname und Nachname
•    Email-Adresse
•    Telefonnummer
Die Zugangsdaten werden dann an die angegebene Email-Adresse gesendet. Mit den Zugangsdaten kann sich der Funktionsträger/Funktionsträgerin in die App einloggen und den Dienst aktiv nutzen. Bei der Registrierung/Anmeldung in der APP muss den Nutzungsbestimmungen zugestimmt werden und die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen werden. Die Nutzungsbestimmungen der Krisen- und Notfall-App sind in der APP jederzeit abrufbar.

In der Registrierungs-E-Mail werden alle gespeicherten persönlichen Daten aufgeführt sowie die Person (Administrator der Universität Bielefeld), welche die Registrierung vorgenommen hat. Die E-Mail-Adresse wird ausschließlich für den Registrierungsprozess verwendet.

8.    Zugriff auf personenbezogene Daten bei der Alarmierung
Mit der Alarmierung werden personenbezogene Daten den Alarmempfängern*innen zur Verfügung gestellt. Empfänger*innen eines Alarms können sehen, wer den Alarm ausgelöst, geändert oder beendet hat. Hierbei werden dem Empfänger*innen die Profildaten (Name, Vorname, Telefonnummer) der Nutzer*innen mit den Benutzerrollen Administrator, Leiter Krisenteam und Krisenteammitglieder eingesehen werden.

Nutzer*innen mit der Benutzerrolle „Gast“ (z.B. Studierende, Beschäftigte) sehen keine persönlichen Daten. Es können auch nur Alarmdetails zu einem Alarmierungsprozess aufgerufen werden, in denen die Nutzer*innen explizit eingebunden sind.

Alle Alarmdetails werden protokolliert. Hierzu gehören neben den Personenstammdaten auch das Zustellungsprotokoll für alle berechtigten Funktionsträger/Funktionsträgerinnen, die Lesebestätigung, Annahme und Ablehnen der Alarme, die Alarmauslösung sowie die Alarmaktualisierung.

Zusätzlich werden beim Auslösen des SOS-Alarms (durch Funktion Gast) die GPS Koordinaten übertragen.
 
9.    Abmelden und Löschen des Accounts für Nutzer*innen
Alle Nutzer und Nutzerinnen der Krisen- und Notfall-App können sich jederzeit in der App abmelden. Ebenso kann der eigene Account jederzeit in der App gelöscht werden.
Nach dem Löschen des Accounts in der App erhält der Nutzer/die Nutzerin an die angegebene Email-Adresse eine Bestätigungsnachricht zum endgültigen Löschen seines/ihres Accounts übersandt. Der Link ist 24 Stunden gültig und muss in diesem Zeitraum zum Löschen aktiviert werden. Der Dienst der App kann im Anschluss nicht mehr genutzt werden.
Mit der Account Löschung werden die Daten einschließlich der Daten aus den Alarmierungsprozessen anonymisiert und nach 90 Tagen endgültig gelöscht.  

Der Administrator der Universität Bielefeld hat mit dem Zeitpunkt der Deaktivierung keinen Zugriff mehr auf die personenbezogenen Daten des Nutzers/der Nutzerin.
In entsprechenden Verdachtsfällen (strafrechtliche Relevanz z.B. bei Missbrauch von Notrufen) können die anonymisierten Daten in dem Zeitrahmen von 90 Tagen von der GroupKom GmbH als Anbieter der Cloud-Lösung EVALARM APP wiederhergestellt werden.

10.    Archivierung und Löschung von Alarmierungsdaten
Sämtliche Archivierungsdaten werden automatisch nach Beendigung eines Alarms archiviert. Nutzer und Nutzerinnen mit der Rolle „Gast“ haben keinen Zugriff auf archivierte Alarme. Die Benutzerrollen Administrator, Leiter Krisenteam und Mitglieder Krisenteam haben auf dem mobilen Client (App) 24 Stunden Zugriff auf archivierte Alarme.
In dem Webinterface können die Alarme 6 Monate lang aufgerufen werden. Der Zugang auf dem Webinterface ist nur für die Rolle Administrator, Leiter Krisenteam und Mitglieder Krisenteam möglich.

Archivierte Alarme werden automatisch nach 6 Monaten gelöscht.
Kontaktlisten werden im Fall eines Alarms mit übertragen. Die Kontaktlisten werden mit Beenden eines Alarms auf dem mobilen Client (App) nicht mehr angezeigt. Kontaktlisten können alarmbezogen und gezielt an einzelnen Nutzer*innen zur Verfügung gestellt werden.

11.    Verantwortlichkeit für die Inhalte sowie deren Verfügbarkeit

(1)    Inhalte
Die Informationsangebote zur Krisen- und Notfallorganisation der Universität wurden von Experten erarbeitet und sorgfältig geprüft. Die Universität bemüht sich, die Informationsangebote aktuell und inhaltlich richtig sowie vollständig anzubieten. Die App enthält nur eine Auswahl der von der Stabsstelle AGUS herausgegebenen Informationsangebote. Warnmeldungen bei Gefahrenlagen werden durch das Krisenteam veranlasst und über in die App eingestellt.

(2)    Verfügbarkeit der Informationen/Technische Störungen
Aufgrund der Abhängigkeit von Mobilfunknetzen und der Datenverbindungsqualität auf dem Campus der Universität Bielefeld können technische Beeinträchtigungen, z.B. die verzögerte Benachrichtigung mittels Push-Nachricht oder ein Ausfall der Verfügbarkeit des Angebots für den Nutzer nicht ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für Störungen, Unterbrechungen oder einen etwaigen Ausfall der Informationsbereitstellung. Für eine dauerhafte und störungsfreie Verfügbarkeit kann die Universität Bielefeld keine Gewähr übernehmen.

12.    Weitergabe von Inhalten und Urheberrechte

(1)    Die in der App bereitgestellten Warnmeldungen und Informationsangebote können an Universitätsangehörige/-mitglieder weiterverbreitet werden, solange die Inhalte nicht verändert werden. Hierzu räumt die Universität Bielefeld ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, die bereitgestellten Warnmeldungen und Informationen auf nichtgewerbliche Art zu nutzen.

(2)    Die Universität Bielefeld beachtet die Urheberrechte der Firma GroupKom für den Dienst EVALARM. Alle Rechte an der App und/oder im Auftrag von GroupKom Handelnden sowie mit GroupKom verbundenen Unternehmen sind und bleiben alleiniges Eigentum von GroupKom und ihren Lizenzgebern. Die mobile App für den Dienst EVALARM® wird im Rahmen eines allgemeinen Nutzungs- und Lizenzvertrages der Universität Bielefeld zur Verfügung gestellt. Die App und der Dienst EVALARM werden angeboten und betrieben von der GroupKom GmbH, Behringstraße 21- 25, 12437 Berlin (info@evalarm.de)

13.    Datenschutz
Die Universität Bielefeld verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.

14.    Änderung des Nutzungsbestimmungen
Die Universität Bielefeld behält sich vor, diese Nutzungsbestimmungen von Zeit zu Zeit zu aktualisieren, um sie z.B. an den neusten Stand der Technik anzupassen. Nutzer*innen werden über die Änderungen jeweils rechtzeitig in geeigneter Weise informiert (z.B. per E-Mail, Push-Mitteilungen, Mitteilungen im Benutzer/Kundenkonto usw.). Die Nutzung der in der App richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung der Nutzungsbestimmungen. Wird die App nach Inkraftreten der Änderungen weiter genutzt, erklärt der Nutzer damit sein Einverständnis zu den geänderten Nutzungsbestimmungen.

15.    Missbrauch von Notrufen
Nach § 145 Abs. 1 Strafgesetzbuch ist der Missbrauch von Notrufen in Deutschland strafbar (§ 145 Abs. 1 StGb Wer absichtlich oder wissentlich 1. Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder 2. vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft).

Notzeichen und Notrufe sind akustische oder optische Kurzäußerungen, die auf das Bestehen einer Notsituation hinweisen. Die SOS-Funktion und die Notruf-Funktion der Krisen-App der Universität gehören hierzu. Der Missbrauch eines Notrufs bzw. eines Notzeichens ist bei nicht bestimmungsgemäßer, dh. zweckwidriger Verwendung gegeben.
Daher stellt jede nicht durch eine Notlage bedingte erkennbare (nicht aber zwingend von anderen tatsächlich wahrgenommene) Betätigung der Notrufe und Notzeichen einen Missbrauch dar.'

D.h. bei der Betätigung der Notruffunktionen über die Krisen-App ohne Notwendigkeit (Absenden eines sog. böswilligen Alarms) handelt es sich um den Missbrauch eines Notrufes und fällt unter den §145 Abs.1 Strafgesetzbuch.


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