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Verwendung des Universitätslogos

Verwendung des Universitätslogos durch natürliche oder juristische Personen außerhalb der Universität

Die Nutzung des Universitätslogos bedarf der schriftlichen Genehmigung und ist nur in Fällen möglich, in denen ein hinreichender Zusammenhang zur Universität Bielefeld besteht. Studierende dürfen das Logo nicht verwenden (Ausnahmen siehe unten).

Bitte wenden Sie sich an die Leitung des Bereichs Kommunikation und Marke.

Verwendung des Logos von Studierenden, Stipendiat*innen und nicht angestellten Doktorand*innen

  • Wenn Studierende oder Doktorand*innen im Rahmen ihrer Abschlussarbeiten Dritte, insbesondere Firmen, mit der Bitte um Teilnahme an einer Studie etc. anschreiben wollen, können sie den Briefbogen der Universität mit dem Logo verwenden. Voraussetzung ist, dass die betreuende Person zustimmt und gemeinsam mit dem Studierenden das Anschreiben unterschreibt.
  • Im Rahmen des Studiums oder der Promotion kann das Logo auf Postern, Flyern oder Präsentationen verwendet werden. Gleiches gilt für Präsentationen, die Forschungsergebnisse darstellen und auf Tagungen oder Kongressen eingesetzt werden. Voraussetzung ist die Zustimmung der betreuenden Person bzw. des/der zuständigen Lehrenden.
  • Auf Dissertationen und Habilitationsschrift darf das Logo verwendet werden.
  • Auf Bachelor- und Masterarbeiten darf das Logo nicht veröffentlicht werden.

Hinweis: Sollten Studierende das Logo für die Abschlussarbeit verwenden, ist dies kein Grund, die Arbeit schlechter bzw. nicht zu bewerten. Es ist aber ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass eine Verbreitung der Arbeit mit dem Logo nicht gestattet ist.


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